Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrradverleih
Zuletzt aktualisiert: 9. Februar 2026
Artikel 1 – Definitionen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
Vermieter: Willemstraatbike B.V., mit Sitz in Utrecht.
Mieter: die natürliche oder juristische Person, die einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt.
Mietvertrag: die Vereinbarung, bei der der Vermieter dem Mieter ein Fahrrad gegen Bezahlung zur Verfügung stellt.
Fahrrad/Fahrräder: alle vom Vermieter vermieteten Objekte, einschließlich Stadträder, E-Bikes, Lastenräder, Tandems, Kinderräder und Zubehör.
Mietdauer: der Zeitraum zwischen Ausgabe und Rückgabe der Fahrräder.
Artikel 2 – Identität des Vermieters
Willemstraatbike B.V.
Willemstraat 22
3511 RK Utrecht
Telefon: 06 – 31 38 36 85
E-Mail: [email protected]
Handelsregister: 60970537
USt-IdNr.: NL854142289B01
Artikel 3 – Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Mietverträge der Willemstraatbike B.V.
Mit dem Abschluss eines Mietvertrags erklärt der Mieter sein Einverständnis mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 4 – Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald:
- die Reservierung bestätigt wurde, und
- die vollständige Zahlung eingegangen ist.
Artikel 5 – Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis wird auf Grundlage der aktuellen Tarife gemäß Website oder Vereinbarung bei Reservierung festgelegt.
Der Mietpreis ist vollständig im Voraus zu zahlen.
Bei Nichtabholung der reservierten Fahrräder erfolgt keine Rückerstattung.
Stornierung ist bis 48 Stunden vor Beginn der Mietdauer möglich. Transaktionskosten können berechnet werden.
Artikel 6 – Identifikation
Der Mieter muss zu Beginn der Miete einen gültigen Ausweis vorlegen.
Artikel 7 – Mietdauer und Rückgabe
Die Fahrräder müssen spätestens zum vereinbarten Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden.
Bei verspäteter Rückgabe wird die Miete zum geltenden Tagestarif verlängert, zuzüglich €20 Verwaltungskosten.
Artikel 8 – Nutzung des Fahrrads
Die Fahrräder müssen:
- sorgfältig und gemäß normalem Gebrauch verwendet werden
- nur vom Mieter verwendet werden
- immer mit dem mitgelieferten Schloss abgeschlossen werden
- nicht an Stränden, Sandwegen oder unbefestigtem Gelände verwendet werden
- nicht ohne Genehmigung außerhalb der Niederlande verwendet werden
Artikel 9 – Zustand des Fahrrads
Das Fahrrad gilt als in gutem Zustand erhalten, es sei denn, der Mieter meldet zu Beginn Schäden.
Artikel 10 – Schaden, Verlust und Diebstahl
Der Mieter haftet vollständig für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Fahrräder und des Zubehörs.
Bei Verlust oder Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu benachrichtigen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Kosten für verlorene Schlüssel: €37,50 pro Schlüssel.
Artikel 11 – Diebstahlversicherung (optional)
Bei abgeschlossener Diebstahlversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von:
- €230 für ein Stadtrad
- €750 für ein E-Bike
- €500 für ein Lastenrad
- €2.500 für ein elektrisches Lastenrad
- €400 für ein Tandem
- €150 für einen Anhänger
Artikel 12 – Haftung
Die Nutzung der Fahrräder erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Mieters.
Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen des Mieters, Schäden an Dritten, Folgeschäden oder Verlust von Gegenständen.
Artikel 13 – Pannen und Reparaturen
Bei einer Panne muss der Mieter sofort den Vermieter kontaktieren.
Reparaturen dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.
Artikel 14 – Bußgelder und Verstöße
Alle Bußgelder und Sanktionen während der Mietdauer gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Artikel 15 – Geschäftliche Vermietung
Handelt der Mieter im Namen einer Organisation, haftet diese Organisation vollständig für alle Verpflichtungen.
Artikel 16 – Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen durch höhere Gewalt.
Artikel 17 – Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
Artikel 18 – Nichterfüllung
Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu beenden, das Fahrrad zurückzunehmen und Kosten geltend zu machen.
Artikel 19 – Anwendbares Recht
Auf alle Vereinbarungen ist niederländisches Recht anwendbar.
Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt.